VO (EU) 2020/689 (Delegierte Verordnung (EU) 2020/689 der Kommission vom 17. Dezember 2019 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Vorschriften betreffend Überwachung, Tilgungsprogramme und den Sta (2024)

Delegierte Verordnung (EU) 2020/689 der Kommission vom 17.Dezember 2019 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Vorschriften betreffend Überwachung, Tilgungsprogramme und den Status seuchenfrei für bestimmte gelistete und neu auftretende Seuchen

Informationen

Ausfertigungsdatum17.01.2019

FundstelleAbl. 2020/L 174

Alle Normen

    Präambel
  • TEILI

    ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

  • Artikel 1Gegenstand und Geltungsbereich
    Artikel 2Begriffsbestimmungen
  • TEILII

    ÜBERWACHUNG, TILGUNGSPROGRAMME, STATUS „SEUCHENFREI”

  • KAPITEL1

    Überwachung

  • Abschnitt 1

    Gestaltung der Überwachung, Zieltierpopulation und Diagnosemethoden

  • Artikel 3Gestaltung der Überwachung
    Artikel 4Zieltierpopulation
    Artikel 5Ausschluss bestimmter gehaltener Landtiere aus der Zieltierpopulation
    Artikel 6Diagnosemethoden
    Artikel 7Beitrag amtlicher Kontrollen und anderer amtlicher Tätigkeiten zur Tiergesundheitsüberwachung
  • Abschnitt 2

    Bestätigung einer Seuche und Falldefinitionen

  • Artikel 8Kriterien für die amtliche Bestätigung gelisteter Seuchen, mit Ausnahme von Seuchen der Kategorie A, und bestimmter neu auftretender Seuchen und anschließende Bestätigung des Ausbruchs
    Artikel 9Falldefinitionen
  • Abschnitt 3

    Überwachungsprogramm in der Union

  • Artikel 10Kriterien und Inhalte von Überwachungsprogrammen in der Union
    Artikel 11Erforderliche Informationen bei der Vorlage von Überwachungsprogrammen in der Union und der entsprechenden Berichterstattung
  • KAPITEL2

    Tilgungsprogramme für Seuchen der Kategorien B und C bei Landtieren

  • Abschnitt 1

    Allgemeine Bestimmungen

  • Artikel 12Seuchenbekämpfungsstrategie zur Tilgung von Seuchen der Kategorien B und C bei Landtieren
    Artikel 13Räumlicher Anwendungsbereich und Tierpopulationen
    Artikel 14Endgültige Ziele und Zwischenziele
    Artikel 15Laufzeit
  • Abschnitt 2

    Tilgungsprogramme auf der Grundlage der Gewährung des Status „seuchenfrei” auf Betriebsebene

  • Artikel 16Seuchenbekämpfungsstrategie auf der Grundlage des Status „seuchenfrei” auf Betriebsebene
    Artikel 17Zieltierpopulationen und zusätzliche Tierpopulationen bei Tilgungsprogrammen für bestimmte Seuchen
    Artikel 18Verpflichtungen von Unternehmern in Bezug auf Tilgungsprogramme für bestimmte Seuchen
    Artikel 19Ausnahmen in Bezug auf die Gewährung des Status „seuchenfrei” für Betriebe
    Artikel 20Verpflichtung der zuständigen Behörde zur Gewährung, Aussetzung und Aberkennung des Status „seuchenfrei”
    Artikel 21Seuchenbekämpfungsmaßnahmen bei Verdacht auf bestimmte Seuchen
    Artikel 22Ausdehnung von Seuchenbekämpfungsmaßnahmen bei Verdacht auf bestimmte Seuchen
    Artikel 23Ausnahmen von Seuchenbekämpfungsmaßnahmen bei Verdacht auf bestimmte Seuchen
    Artikel 24Amtliche Bestätigung bestimmter Seuchen und Seuchenbekämpfungsmaßnahmen
    Artikel 25Epidemiologische Untersuchung und Untersuchungen bei Bestätigung bestimmter Seuchen
    Artikel 26Verbringung von Tieren in infizierte Betriebe oder aus infizierten Betrieben
    Artikel 27Testen und Entfernen von Tieren aus infizierten Betrieben
    Artikel 28Umgang mit Erzeugnissen aus infizierten Betrieben
    Artikel 29Ausnahmen von der Einschränkung der Verbringung von Tieren aus infizierten Betrieben
    Artikel 30Reinigung und Desinfektion und sonstige Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung von Infektionen
    Artikel 31Risikominderungsmaßnahmen zur Verhinderung einer Reinfektion
  • Abschnitt 3

    Bestimmungen für Tilgungsprogramme für die Infektion mit RABV

  • Artikel 32Seuchenbekämpfungsstrategie von Tilgungsprogrammen für die Infektion mit RABV
    Artikel 33Zieltierpopulation für Tilgungsprogramme für die Infektion mit RABV
    Artikel 34Verpflichtungen der zuständigen Behörde im Rahmen von Tilgungsprogrammen für die Infektion mit RABV
    Artikel 35Seuchenbekämpfungsmaßnahmen bei Verdacht auf die Infektion mit RABV
    Artikel 36Seuchenbekämpfungsmaßnahmen bei Bestätigung der Infektion mit RABV
  • Abschnitt 4

    Bestimmungen für Tilgungsprogramme für die Infektion mit BTV

  • Artikel 37Seuchenbekämpfungsstrategie von Tilgungsprogrammen für die Infektion mit BTV
    Artikel 38Zieltierpopulationen und zusätzliche Tierpopulationen bei Tilgungsprogrammen für die Infektion mit BTV
    Artikel 39Verpflichtungen der Unternehmer im Zusammenhang mit Tilgungsprogrammen für die Infektion mit BTV
    Artikel 40Verpflichtungen der zuständigen Behörde im Rahmen von Tilgungsprogrammen für die Infektion mit BTV
    Artikel 41Seuchenbekämpfungsmaßnahmen bei Verdacht auf die Infektion mit BTV
    Artikel 42Seuchenbekämpfungsmaßnahmen bei Bestätigung der Infektion mit BTV
    Artikel 43Verbringung von gehaltenen Tieren und Zuchtmaterial der Zieltierpopulation in Mitgliedstaaten oder Zonen, die unter Tilgungsprogramme für die Infektion mit BTV fallen
    Artikel 44Vektorgeschützter Betrieb
    Artikel 45Verbringung von Tieren durch Mitgliedstaaten oder Zonen, die unter Tilgungsprogramme für die Infektion mit BTV fallen
  • KAPITEL3

    Tilgungsprogramme für Seuchen der Kategorien B und C bei Wassertieren

  • Abschnitt 1

    Allgemeine Bestimmungen

  • Artikel 46Seuchenbekämpfungsstrategie zur Tilgung von Seuchen der Kategorien B und C bei Wassertieren
    Artikel 47Räumlicher Anwendungsbereich und Tierpopulation
    Artikel 48Endgültige Ziele und Zwischenziele
    Artikel 49Laufzeit
  • Abschnitt 2

    Anforderungen an Tilgungsprogramme

  • Artikel 50Mindestanforderungen an ein Tilgungsprogramm
    Artikel 51In Tilgungsprogramme für Seuchen der Kategorien B und C einzubeziehende Tierpopulationen
    Artikel 52Zu ergreifende Maßnahmen in Mitgliedstaaten, Zonen oder Kompartimenten, die unter Tilgungsprogramme fallen
    Artikel 53Ausnahme von geschlossenen Betrieben von der Einstufung des Gesundheitsstatus
    Artikel 54Impfung
    Artikel 55Seuchenbekämpfungsmaßnahmen bei Verdacht auf bestimmte Seuchen
    Artikel 56Ausdehnung von Seuchenbekämpfungsmaßnahmen bei Verdacht auf bestimmte Seuchen
    Artikel 57Ausnahme von den Seuchenbekämpfungsmaßnahmen bei Seuchenverdacht
    Artikel 58Amtliche Bestätigung bestimmter Seuchen und Seuchenbekämpfungsmaßnahmen
    Artikel 59Epidemiologische Untersuchung und Untersuchungen bei Bestätigung bestimmter Seuchen
    Artikel 60Verbringungen in einen oder aus einem infizierten Betrieb und alle/n anderen in der Sperrzone befindliche/n Betriebe/n
    Artikel 61Ausnahmen von der Einschränkung der Verbringung von Tieren und Erzeugnissen tierischen Ursprungs aus infizierten Betrieben
    Artikel 62Entfernung infizierter Tiere
    Artikel 63Reinigung und Desinfektion
    Artikel 64Stilllegung
    Artikel 65Risikominderungsmaßnahmen zur Verhinderung einer Reinfektion
  • KAPITEL4

    Der Status „seuchenfrei”

  • Abschnitt 1

    Genehmigung des Status „seuchenfrei” von Mitgliedstaaten und Zonen

  • Artikel 66Kriterien für die Gewährung des Status „seuchenfrei”
    Artikel 67Status „seuchenfrei” auf der Grundlage des Nichtvorhandenseins gelisteter Arten
    Artikel 68Status „seuchenfrei” auf der Grundlage der Unfähigkeit des Seuchenerregers, zu überleben
    Artikel 69Status „seuchenfrei” für Landtiere auf der Grundlage der Überlebensunfähigkeit gelisteter Vektoren für gelistete Seuchen von Landtieren
    Artikel 70Status „seuchenfrei” auf der Grundlage von historischen Daten und Überwachungsdaten
    Artikel 71Status „seuchenfrei” auf der Grundlage von Tilgungsprogrammen
    Artikel 72Seuchenspezifische Anforderungen an den Status „seuchenfrei”
  • Abschnitt 2

    Genehmigung des Status „seuchenfrei” für Kompartimente, in denen Tiere aus Aquakultur gehalten werden

  • Artikel 73Kriterien für die Gewährung des Status „seuchenfrei” für Kompartimente, in denen Tiere aus Aquakultur gehalten werden
    Artikel 74Status „seuchenfrei” auf der Grundlage des Nichtvorhandenseins gelisteter Arten
    Artikel 75Status „seuchenfrei” auf der Grundlage der Unfähigkeit des Seuchenerregers, zu überleben
    Artikel 76Status „seuchenfrei” auf der Grundlage von historischen Daten und Überwachungsdaten
    Artikel 77Status „seuchenfrei” auf der Grundlage von Tilgungsprogrammen
    Artikel 78Seuchenspezifische Anforderungen an den Status „seuchenfrei”
    Artikel 79Spezifische Anforderungen an Kompartimente, die vom Gesundheitsstatus der benachbarten natürlichen Gewässer unabhängig sind
    Artikel 80Besondere Bestimmungen für Kompartimente aus Einzelbetrieben, die Aquakulturtätigkeiten erstmals aufnehmen oder erneut aufnehmen und in denen der Gesundheitsstatus bezogen auf eine bestimmte Seuche unabhängig ist vom Gesundheitsstatus der benachbarten natürlichen Gewässer
  • Abschnitt 3

    Aufrechterhaltung, Aussetzung und Aberkennung des Status „seuchenfrei”

  • Artikel 81Spezifische Kriterien für Überwachungsmaßnahmen und Maßnahmen zum Schutz vor biologischen Gefahren zur Aufrechterhaltung des Status „seuchenfrei”
    Artikel 82Aussetzung, Aberkennung und Wiederzuerkennung des Status „seuchenfrei”
  • Abschnitt 4

    Ausnahmen von der Genehmigung durch die Kommission

  • Artikel83Ausnahmen von der Genehmigung des Status „seuchenfrei” bei bestimmten Wassertierseuchen und bestimmter Tilgungsprogramme bei Wassertierseuchen durch die Kommission
  • TEILIII

    ÜBERGANGS- UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  • Artikel 84Übergangsbestimmungen bezüglich eines bestehenden Status „seuchenfrei”
    Artikel 85Übergangsbestimmungen für bestehende Tilgungs- oder Überwachungsprogramme
    Artikel 86Aufhebung
    Artikel 87Inkrafttreten und Geltungsbeginn
    Schlussformel (nicht amtlich)
    ANHANGI
    ANHANGII
    ANHANGIII
    ANHANGIV
    ANHANGV
    ANHANGVI
VO (EU) 2020/689 (Delegierte Verordnung (EU) 2020/689 der Kommission vom 17. Dezember 2019 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Vorschriften betreffend Überwachung, Tilgungsprogramme und den Sta (2024)
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Author: Edmund Hettinger DC

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Name: Edmund Hettinger DC

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